Andreas Mosbacher: Strafrecht und Selbstschädigung
Strafrecht und Selbstschädigung
Buch
- Die Strafbarkeit ¿opferloser¿ Delikte im Lichte der Rechtsphilosophie Kants
- Verlag:
- Springer Berlin Heidelberg, 02/2001
- Einband:
- Kartoniert / Broschiert, Paperback
- Sprache:
- Deutsch
- ISBN-13:
- 9783540416159
- Artikelnummer:
- 2942239
- Umfang:
- 276 Seiten
- Sonstiges:
- XX, 253 S.
- Copyright-Jahr:
- 2001
- Gewicht:
- 438 g
- Maße:
- 235 x 155 mm
- Stärke:
- 14 mm
- Artikelnummer:
- 2942239
- Erscheinungstermin:
- 26.2.2001
- Serie:
- Potsdamer Rechtswissenschaftliche Reihe - Band 12
Beschreibung
Ist es gerecht, einen Drogenkonsumenten wegen Betäubungsmittelbesitzes zu bestrafen, der damit zunächst nur sich selbst schädigt? Verdient derjenige Strafe, der einen anderen auf dessen Verlangen hin tötet oder verletzt? Der Autor prüft diese grundsätzlichen Fragen anhand der Rechtsphilosophie Immanuel Kants. Er zeigt dabei auf, daß die Bestrafung eines bloß selbstschädigenden oder konsentiert fremdschädigenden Verhaltens ungerecht ist, weil dies alleine kein Unrecht darstellt, das Strafe gerechter Weise vergelten könnte. Die Folgen dieses liberalen Gehalts des Vergeltungsgedankens für die Strafrechtsdogmatik und für die Diskussion um die Legitimität "opferloser" Delikte werden eingehend untersucht. Ein Gesetzgebungsvorschlag zu Par. 228 StGB rundet das Werk ab.Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt:1 Einleitung: Problemstellung.- Der Gegenstand der Untersuchung.- Methode und Gang der Untersuchung.-
2 Grundzüge der liberalen Straftheorie Kants: Einleitung.- Rechtsphilosophie mit Kant - Umgang mit den Quellen.- Der Gang der Untersuchung.- Einführung in die Rechtsphilosophie Kants.- Die Straftheorie Kants.- Die Bestimmung des strafwürdigen Unrechts.- Par. 3 Strafrechtsdogmatische Folgerungen: Einleitung.- Zur Lehre vom Rechtsgut.- Die Begründung der Straflosigkeit bei Einwilligung.- Die Gleichwertigkeit von Selbst- und konsentierter Fremdverletzung.- Das Prinzip der Verantwortungsgrenze.- Selbstverantwortung als Sperre des Fremdbeteiligungsunrechts.- Das abstrakte Verdachtsdelikt.- Das Subsidiaritätsprinzip.- Der Begriff der Menschenwürde.- Par. 4 Die Strafbegründungen "opferloser" Delikte: Die Tötung auf Verlagen.- Die trotz Einwilligung sittenwidrige Körperverletzung.- Der Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum.- Verkauf und Abgabe von Betäubungsmitteln an den Konsumenten.- Par. 5 Zusammenfassung
Biografie
Dr. Andreas Mosbacher ist Richter am Landgericht Berlin.Anmerkungen:
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