Walter Krug: Die Immobilie im Erbrecht
Die Immobilie im Erbrecht
Buch
- C.H. Beck, 09/2023
- Einband: Gebunden
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783406796203
- Bestellnummer: 11180315
- Umfang: 558 Seiten
- Nummer der Auflage: 23002
- Auflage: 2. Auflage
- Gewicht: 1368 g
- Maße: 247 x 172 mm
- Stärke: 48 mm
- Erscheinungstermin: 8.9.2023
Klappentext
Zum WerkDie Immobilie ist in der Vielzahl der Erbfälle der einzige größere Vermögensgegenstand des Erblassers, um den sich zahlreiche Rechtsfragen ranken. Erbrechtliche, sachenrechtliche, grundbuchrechtliche und vor allem steuerrechtliche Fragestellungen treten gemeinsam und miteinander verzahnt auf. Die systematische Darstellung der komplexen Materie wird angereichert durch Muster, Formulierungsvorschläge und Berechnungsbeispiele.
Inhalt
Das Werk behandelt:
Immobilienbegriff
Steuerlicher Status der Immobilien
Grundzüge des Grundstücks und Grundbuchverfahrensrechts
Grundbuchberichtigung und Grundbuchsberichtigungsklage
Die Immobilie in der Erbengemeinschaft
Teilungsversteigerung
Grundstücksvermächtnis und Grundstücksnießbrauch
Die Immobilie bei Vor- und Nacherbschaft
Die Immobilie im Pflichtteilsrecht
Die Immobilie in der Vor- und Nacherbschaft
Die Immobilie bei Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung
Herausgabeansprüche bei missbräuchlichen Grundstücksverfügungen
Das selbständige Beweisverfahren im Erb- und Pflichtteilsprozess
Die Immobilie im Landwirtschaftserbrecht
Erbfall und Besteuerung
Grundstücksbewertung
Zur Neuauflage
Mit der Neuauflage wird das Werk auf den aktuellen Stand gebracht. Änderungen z. B. im Bewertungsrecht oder Grundbuchrecht ("elektronisches Grundbuch") sind berücksichtigt. Die notariellen Fragestellungen werden vertieft.
Vorteile auf einen Blick Formulierungsbeispiele und Checklisten
Verfahrensrecht
rechtsgebietsübergreifende Darstellung
Zielgruppe
Für Anwaltschaft, Notariat, Richterschaft; Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie steuerberatende Berufsgruppen.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.