Staudinger Kommentar zum BGB Kaufrecht §§ 449-473; 480-487. (Kaufrecht 2 - Sonderformen des Kaufs, Time-Sharing)
Staudinger Kommentar zum BGB Kaufrecht §§ 449-473; 480-487. (Kaufrecht 2 - Sonderformen des Kaufs, Time-Sharing)
Buch
- J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Familienrecht
- Herausgeber: Matthias Fervers, Ivo Bach, Martin Schermaier, Sebastian Martens
- deGruyter Sellier, 07/2024
- Einband: Gebunden
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783805913782
- Bestellnummer: 11799708
- Umfang: 471 Seiten
- Nummer der Auflage: 24001
- Auflage: 1. Auflage Neubearb
- Gewicht: 924 g
- Maße: 242 x 180 mm
- Stärke: 32 mm
- Erscheinungstermin: 1.7.2024
- Serie: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Recht der Schuldverhältnisse
Klappentext
Der Band Kaufrecht 2 enthält mit den §§ 449 bis 473 und 480 bis 487 die Kommentierung der Vorschriften über den Eigentumsvorbehalt, den Rechtskauf, Sonderformen des Kaufs, den Tausch und die Time-Sharing-Verträge. Er vervollständigt so die Kommentierung der allgemeinen Vorschiften des Kaufrechts. Die Kommentierungen setzen sich umfassend mit der seit der Vorbearbeitung ergangenen Rechtsprechung und erschienenen Literatur auseinander. Durchweg integriert sind hierbei die für das Kaufrecht maßgebenden Vorgaben des Unionsrechts und die einschlägige Rechtsprechung des EuGH. Besonderer Wert ist auf die Herstellung von Querverbindungen mit den Staudinger-Kommentierungen anderer Vorschiften, insbesondere des Allgemeinen Teils, des Allgemeinen Schuldrechts und des Sachenrechts gelegt. Die Kommentierungen greifen neue wirtschaftliche Entwicklungen, etwa bei den Sonderformen des Eigentumsvorbehalts, beim Kauf digitaler Inhalte, dem Vorkauf und auf dem Markt der Time-Sharing-Produkte ("Managed Co-Ownership") auf und bieten so der Praxis verlässliche Orientierung bei der Bewältigung sich neu stellender Fragen.Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.