Raimund Wieser: Praxis des Bußgeldverfahrens
Praxis des Bußgeldverfahrens
Buch
- Anwenderhandbuch für alle Verwaltungsbehörden
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- Rehm Verlag, 03/2024
- Einband: Kartoniert / Broschiert
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783807328904
- Bestellnummer: 11780600
- Umfang: 900 Seiten
- Nummer der Auflage: 24010
- Auflage: 10. überarbeitete Auflage 2024
- Gewicht: 1672 g
- Maße: 239 x 171 mm
- Stärke: 57 mm
- Erscheinungstermin: 30.3.2024
Klappentext
Die "Praxis des Bußgeldverfahrens
" ist seit inzwischen dreißig Jahren das umfassende Standardwerk für das Bußgeldverfahren aller Bundes- und Landesbehörden, Städte und Gemeinden. Erläutert werden alle in der Verfahrenspraxis wichtigen Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitenrechts und der im Bußgeldverfahren entsprechend geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung.
Die aktuelle Auflage geht von der elektronischen Aktenführung und vom elektronischen Rechtsverkehr aus und behandelt fogende Schewrpunkte
Schwerpunkte der Praxis des Bußgeldverfahrens sind:
Einleitung des Bußgeldverfahrens gegen natürliche und juristische Personen
Eingriffsbefugnisse der Verwaltungsbehörde, Amtsaufklärung und Dokumentation des Tatnachweises
Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens und Verfolgungsverjährung
Elektronischer Rechtsverkehr mit Betroffenen, insbesondere "Onlin-Anhörungen"
Neue Formen der Akteneinsicht in elektronische Bußgeldakten
Bußgeldbescheide gegen Betroffene und nebenbeteiligte juristische Personen
Rechtsbehelfe in herkömmlicher und elektronischer Form
Zwischenverfahren nach unzulässigem und zulässigem Einspruch
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
Befugnisse der Verwaltungsbehörde im gerichtlichen Bußgeldverfahren
Erfolgreiche Vollstreckung, Erzwingungshaft und Insolvenzverfahren
Besondere Datenschutzbestimmungen für die Verwaltungsbehörde
Biografie
Raimund Wieser besitzt als Richter am Amtsgericht langjährige Praxis in Straf- und Bußgeldverfahren zur Verfolgung und Ahndung jugendschutzrechtlicher Verstöße. Er ist Verfasser von Fachbüchern und Kommentaren zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.Anmerkungen:
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Raimund Wieser
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