Klaus D. Kapellmann: Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag
Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag
Buch
- Band 1 und Band 2, Bundle
Artikel noch nicht erschienen, voraussichtlicher Liefertermin ist der 15.12.2024.
Sie können den Titel schon jetzt bestellen. Versand an Sie erfolgt gleich nach Verfügbarkeit.
Sie können den Titel schon jetzt bestellen. Versand an Sie erfolgt gleich nach Verfügbarkeit.
EUR 279,00*
- Werner Verlag, 12/2024
- Einband: Gebunden
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783804154346
- Bestellnummer: 10942246
- Umfang: 1960 Seiten
- Nummer der Auflage: 25001
- Auflage: 1. Auflage
- Erscheinungstermin: 15.12.2024
Weitere Ausgaben von Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag
Klappentext
Das zweibändige Werk beleuchtet alle praxisrelevanten Aspekte zu Leistungspflicht, Leistungsumfang, Vergütung oder Kündigung einer Vertragspartei in beispielgebender Systematik und Tiefe. Die rechtlichen und baubetrieblichen Aspekte werden dabei verständlich verknüpft und münden in anschaulich erarbeitete Lösungsvorschläge aus der langjährigen Baupraxis der Autoren.Aus dem Inhalt zu Band 1 - Einheitspreisvertrag:
Baubetriebliche Grundlagen
Ansprüche der Auftragnehmer: innen aus mangelhaft definiertem Bausoll oder Vergütungssoll
Vergütungsfolgen bei Mengenabweichungen in der Ausführungsphase
Vergütungsänderungen infolge geänderter oder zusätzlicher Leistungen
Behinderungen und Unterbrechung - Zeitfolgen, Schadensersatz, Entschädigung
Aus dem Inhalt zu Band 2 - Pauschalvertrag:
Bausoll beim Detail-Pauschalvertrag
Bausoll beim Global-Pauschalvertrag
Angebotsbearbeitung und Systematik der Kostenermittlung
Vergütungsansprüche der Auftragnehmer: innen wegen geänderter / zusätzlicher Leistungen
Vergütungsansprüche der Auftragnehmer: innen bei verringerten / entfallenen Leistungen
Störung der Geschäftsgrundlage
Behinderungen der Auftragnehmer: innen
NEU:
Die umwälzenden BGH-Entscheidungen zu Vergütung und Gewährleistung sind eingearbeitet
Die bisherigen Erfahrungen in der Praxis zum neuen Bauvertragsrecht sowie entsprechende Rechtsprechung werden berücksichtigt.
Baubetriebliche Methodenentwicklung für Nachtragsvergütungen gem. § 650c BGB
Baubetriebliche Methodenentwicklung für Entschädigungsansprüche gem. § 642 BGB
Inbezugnahme von wesentlichen Themenschnittstellen moderner Projektabwicklungsformen (Integrierte Projektabwicklung IPA, Lean Construction etc.)
Dr.-Ing. Alexander Knopp, Geschäftsführer bei Schiffers Bauconsult, wird die Berabeitung von Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Schiffers übernehmen und fortführen.
Ihre Vorteile:
Einzigartige Verknüpfung aus Baurecht und Baubetrieb
Der umfangreiche Anhang veranschaulicht beispielhaft die Abwicklung eines kompletten Muster-Projekts mit sämtlichen relevanten Unterlagen
Autorenteam aus Rechtsanwalt und Bauingenieur garantiert eine interdisziplinäre Betrachtungsweise
Autoren:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Markus, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in München sowie Honorarprofessor an der Technischen Hochschule Deggendorf, und
Dr.-Ing. Alexander Knopp, Geschäftsführer der Prof. Schiffers Bauconsult GmbH & Co. KG, Lehrbeauftragter an der RWTH Aachen für Claim Management.
Begründet wurde das Werk von Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus D. Kapellmann, Mönchengladbach, und Univ.-Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Schiffers, Köln.
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Die Neuauflagen werden allerhöchsten Ansprüche gerecht. Die Verfasser erarbeiten für nahezu alle in der Praxis vorkommenden Probleme gut durchdachte Lösungsvorschläge… Ihre Ausführungen helfen dem Anfänger, das komplizierte Zusammenspiel zwischen Baurecht und Baubetriebslehre zu erfassen. Der erfahrene Praktiker findet eine Fülle von wert
Biografie (Klaus D. Kapellmann)
RA Prof. Dr. Klaus D. Kapellmann, Mönchengladbach ist Honorarprofessor an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen.Biografie (Karl-Heinz Schiffers)
Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Schiffers lehrt an der Universität Dortmund.Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.