Joachim Bohnert: Bohnert, J: Ordnungswidrigkeitengesetz, Fester Einband
Bohnert, J: Ordnungswidrigkeitengesetz
Buch
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- Verlag:
- Beck C. H., 06/2018
- Einband:
- Fester Einband, Leinen
- ISBN-13:
- 9783406715662
- Gewicht:
- 833 g
- Maße:
- 202 x 144 mm
- Stärke:
- 47 mm
- Erscheinungstermin:
- 4.6.2018
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Klappentext
Zum Werk Die Konzeption dieses Kommentars entspricht dem wachsenden Bedürfnis nach besonders schneller und pragmatischer Hilfestellung im Arbeitsalltag. Das Werk konzentriert sich auf die alltäglich auftauchenden Probleme. Lösungsvorschläge orientieren sich grundsätzlich an der herrschenden Rechtsprechung, liefern bei nicht gefestigter Judikatur aber auch eigene Argumentationshilfen. Die Zitate stammen überwiegend aus leicht zugänglichen Quellen. Vorteile auf einen Blick - Verbindung von Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit - hervorragende Verständlichkeit und Lesbarkeit - handlich und kompakt Zur Neuauflage Die 5. Auflage bringt die Kommentierung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand Anfang 2018. Die Neuauflage verarbeitet insgesamt 5 Novellierungen des OWiG seit Mitte 2016, so u. a. - das Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes mit einer Modifikation des § 107 OWiG - das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes mit Anpassungen der §§ 120, 123 OWiG - die am 1.7.2017 in Kraft getretenen umfassenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung mit der Neufassung des § 29a OWiG zur Einziehung des Wertes von Taterträgen und weiteren Modifikationen der §§ 22, 30, 87, 88, 90, 99, 110b und 133 OWiG - das überwiegend am 1.1.2018 in Kraft tretende Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen mit grundlegenden Neuregelungen der §§ 110a ff. OWiG - das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017 mit Änderungen der § 46, 77a OWiG Umfassend ausgewertet wurden die aktuelle Rechtsprechung und neue Literatur bis Anfang 2018. Zielgruppe Für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig sind.Anmerkungen:
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