Frank Bätge: Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz/Verwaltungszustellungsgesetz
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz/Verwaltungszustellungsgesetz
Buch
- Kommentar anhand der Rechtsprechung
- Herausgeber: Reiner Tillmanns
- Müller C.F., 11/2024
- Einband: Gebunden
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783811462557
- Bestellnummer: 11888931
- Umfang: 880 Seiten
- Nummer der Auflage: 24011
- Auflage: neu bearbeitete Auflage 2025
- Erscheinungstermin: 20.11.2024
- Serie: Müller C. F. Kommentar
Klappentext
Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den Stand des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10.8.2021, durch das § 5a Abs. 2 Nr. 1 VwVG geändert und § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 u. 3 VwZG aufgehoben und durch neue Nr. 2-4 ersetzt wurden. Die korrespondierenden Bestimmungen der Abgabenordnung, des Verwaltungsvollstreckungs- und Zustellungsrechts der Länder und der Europäischen Union sind in der jeweils aktuellen Fassung erfasst.Biografie (Frank Bätge)
Prof. Dr. Frank Bätge lehrt an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und der NRW School of Governance der Universität Duisburg-Essen. Er ist Prüfer im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen sowie für die Staatsprüfung des gehobenen Dienstes.Biografie (Markus Thiel)
Markus Thiel wurde 1973 in Düsseldorf geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat in Köln war er seit 2000 an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätig. 1999 wurde er mit einer schulverfassungsrechtlichen Dissertation in Köln zum Dr. iur. promoviert, 2003 erlangte er an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mit einer Doktorschrift zur Kulturverwaltung den Titel eines Dr. rer. publ. Markus Thiel habilitierte sich 2010 an der Juristischen Fakultät in Düsseldorf mit einer Arbeit zum Gefahrenabwehrrecht und ist nach Lehrstuhlvertretungen in Freiburg, Trier, Köln und Gießen seit 2012 Professor für Öffentliches Recht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.Anmerkungen:
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