Axel Adrian: Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen.
Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen.
Buch
- Konsequenzen aus Zweifeln postmoderner-zeitgenössischer Philosophie für eine allgemeine Wissenschaftstheorie sowie für jede juristische Methodenlehre.
- Duncker & Humblot, 08/2014
- Einband: Kartoniert / Broschiert, Paperback
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783428144303
- Bestellnummer: 5834946
- Umfang: 158 Seiten
- Sonstiges: 6 Abb.; 158 S.
- Copyright-Jahr: 2014
- Gewicht: 253 g
- Maße: 231 x 158 mm
- Stärke: 15 mm
- Erscheinungstermin: 21.8.2014
- Serie: Schriften zur Rechtstheorie - Band 274
Inhaltsangabe
I. EinleitungWas ist Wissenschaftstheorie? Überblick über einige philosophische Positionen zur Wissenschaftstheorie Die vergebliche Suche nach dem letzten Metakriterium Die Selbstanwendbarkeit der Wissenschaftstheorie
II. Rechtswissenschaft
Provokative These hinsichtlich der wissenschaftstheoretischen Analyse von Gerichtsurteilen Untersuchungsgegenstand: Sein und Sollen Methodik und Dogmatik
III. Postmoderne und zeitgenössische Philosophie
IV. Wissenschaftliche Erkenntnisse
Naturwissenschaft / Empirie Strukturwissenschaft / Kohärenz Sprache Exkurs: Neurowissenschaft und Informatik Komplexität und der erforderliche Ausstieg aus dem Mesokosmos
V. Ergebnisse und Konsequenzen
Konsequenzen für die juristische Methodenlehre Rechtswissenschaft im Wettbewerb mit den Natur- und Strukturwissenschaften Bestätigung der provokativen These Konsequenzen für die juristische Ausbildung und Wissenschaft Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen
VI. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
VII. Summary of the important Results
Literatur-, Personen- und Sachverzeichnis
Klappentext
Wissenschaftstheorie auf empirische Wissenschaften auszurichten, droht Rechtswissenschaft als Wissenschaft auszuklammern. Nach Zweifeln postmoderner, zeitgenössischer Philosophie an der Existenz des Selbst und einer verlässlichen Beziehung zwischen Sprache und Wirklichkeit bleiben nur Wissenschaftskriterien der Strukturwissenschaft. Nach Spencer-Brown ist alles in der Form der Unterscheidung strukturiert und baut auf einer ersten Unterscheidung auf. Der Richter muss seine Regeln selbst durch Unterscheidungen festlegen, sonst gibt es keine Regeln. Allgemeine Wissenschaftstheorie mit zwingenden Kriterien, wie Deduktion, vollständige Induktion, und Selbstreferenz ist von besonderen Wissenschaftstheorien mit nicht zwingenden Bezugnahmen, wie Abduktion, Viabilität, Ästhetik, Akzeptanz abzugrenzen. Es ist kein Nachteil, wenn in der Rechtswissenschaft Theorien nicht empirisch prüfbar sind, aber es wird ein großer Nachholbedarf bei Strukturwissenschaft, Rechtslogik und -informatik erkennbar.Anmerkungen:
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