Anne Frankewitsch: Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Buch
- OBG NRW mit Bezügen zur Bescheidtechnik, zum Ordnungswidrigkeitenrecht, VwVG NRW und VwGR
Artikel noch nicht erschienen, voraussichtlicher Liefertermin ist der 15.1.2025.
Sie können den Titel schon jetzt bestellen. Versand an Sie erfolgt gleich nach Verfügbarkeit.
Sie können den Titel schon jetzt bestellen. Versand an Sie erfolgt gleich nach Verfügbarkeit.
EUR 40,00*
- KSV Mediengesellschaft, 01/2025
- Einband: Kartoniert / Broschiert
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783829319164
- Bestellnummer: 11896849
- Umfang: 400 Seiten
- Nummer der Auflage: 24001
- Auflage: 1. Auflage
- Erscheinungstermin: 15.1.2025
- Serie: Verwaltung und Studium
Klappentext
Das Lehrbuch orientiert sich am Curriculum der Bachelorstudiengänge "Kommunaler und Staatlicher Verwaltungsdienst" an der HSPV NRW und deckt alle prüfungsrelevanten Inhalte und für die Praxis bedeutsamen Fragen des Polizei- und Ordnungsrechts auch anhand von Beispielen ab.Behandelt wird nicht nur die gutachtliche Prüfung von Ordnungsverfügungen und ordnungsbehördlichen Verordnungen, sondern auch die Umsetzung in praxistaugliche Bescheide. Weitere Kapitel sind den Gefahren- und Störerbegriffen, einschlägigen Standardmaßnahmen, datenschutzrechtlichen Vorgaben, Bezügen zum Ordnungswidrigkeitenrecht sowie dem Besonderen Gefahrenrecht gewidmet. Vielfältige Übungsmöglichkeiten zur Selbstkontrolle (Wissenstest, Definitionskatalog u. Musterklausuren), Fallbeispiele und Schaubilder runden die Darbietung des Lernstoffs ab.
Ob im Studium oder in der ordnungsbehördlichen Praxis: Dieses Buch hilft Ihnen, Wissen im Ordnungsrecht zu erwerben, zu aktualisieren oder zu erweitern.
Anne Frankewitsch ist Professorin für Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht an der HSPV NRW am Studienort Duisburg. Sie verfügt über langjährige Lehrerfahrung in den Fächern Polizei- und Ordnungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Bescheidtechnik.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.