Urs Kindhäuser: Strafrecht Besonderer Teil I
Strafrecht Besonderer Teil I
Buch
- Straftaten gegen Persönlichkeitsrechte, Staat und Gesellschaft
- Nomos Verlags GmbH, 10/2023
- Einband: Kartoniert / Broschiert, broschiert
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783848775248
- Bestellnummer: 11543486
- Umfang: 546 Seiten
- Nummer der Auflage: 23011
- Auflage: 11. Auflage
- Gewicht: 762 g
- Maße: 224 x 151 mm
- Stärke: 29 mm
- Erscheinungstermin: 6.10.2023
Klappentext
Mord, Totschlag und Körperverletzung zählen im Studium zu den beliebtesten Beispielen, um allgemeine strafrechtliche Probleme und Grundsätze zu illustrieren. Dabei bieten diese Tatbestände selbst eine Vielzahl examensrelevanter Fragen, die es in Klausur, Hausarbeit und mündlicher Prüfung sicher zu lösen gilt. Selbiges gilt für die Urkunden- und die gemeingefährlichen Delikte. Das Lehrbuch "Strafrecht BT I" befasst sich intensiv mit diesen Fragestellungen, wobei auf eine kurze Einführung zu Zweck und Struktur der Vorschrift, Definitionen und Erläuterungen der Tatbestandsmerkmale in der Prüfungsreihenfolge des strafrechtlichen Gutachtens folgen. Abschließend wird auf typische ausbildungsrelevante Problemstellungen und Zusammenhänge mit den Lehren des Allgemeinen Teils verwiesen. Bei den komplizierteren Delikten helfen spezifische Hinweise bei der Fallprüfung.Für die 11. Auflage wurde das Lehrbuch umfassend aktualisiert. Berücksichtigt wurden namentlich die Erweiterung der Volksverhetzung, § 130, um einen neuen Tatbestand in Abs. 5, das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten, § 126a, sowie die neuen Straftatbestände des unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen, § 277, und des Ausstellens von unrichtigen Gesundheitszeugnissen, § 278. Eine Einführung in die durch den Klimaaktivismus aufgeworfenen strafrechtlichen Fragen erfolgt bei der Nötigung (§ 240), dem Hausfriedensbruch (§ 123), dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113), der Behinderung von Hilfsdiensten (§ 115 Abs. 3) und der Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129). Außerdem erfolgten Ergänzungen u. a. beim Hausfriedensbruch (§ 123), den Sexualdelikten (§§ 177 ff.), den Tötungsdelikten (§§ 211 ff.), der Freiheitsberaubung (§ 239) und den Verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d).
Biografie (Urs Kindhäuser)
Urs Kindhäuser ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bonn und dort Geschäftsführender Direktor des Instituts für Strafrecht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der analytischen Rechtsphilosophie, der strafrechtlichen Zurechnungslehre, des Wirtschafts- und Umweltstrafrechts sowie des Bußgeldrechts der EU. Er wurde an der Universität Freiburg promoviert (1979) und habilitiert (1987) und ist in Peru Honorarprofessor der Universitäten Piura und San Martin (Lima) sowie Ehrendoktor der Universitäten Huánuco und Chimbote.Anmerkungen:
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